Skalensprung

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alexander Freytag, Fehrbelliner Straße 46, 10119 Berlin, handelnd unter der Bezeichnung "Skalensprung" (nachfolgend "Anbieter"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Kunde"), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Konzeption, Aufbau und Betrieb von Systemen zur B2B-Kundengewinnung (insbesondere Marketing-, Conversion- und Vertriebssysteme), Analysen und Audits (z. B. das KI-Wachstums-Audit), Einrichtung und Betreuung KI-gestützter digitaler Assistenzsysteme ("digitale Mitarbeiter") im Unternehmen des Kunden, laufende Betreuung und Weiterentwicklung dieser Systeme sowie deren Übergabe an den Kunden und verwandte Beratungsleistungen (nachfolgend "Leistungen"). Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsvereinbarung (nachfolgend "Einzelvertrag").

2.2 Die Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag), kein Werkvertrag. Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach aktuellem Stand seines Fachgebiets, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Angaben zu erwartbaren Ergebnissen (z. B. Anzahl von Leads, Erstgesprächen oder Umsatzentwicklungen) in Angeboten, Präsentationen oder auf der Website sind unverbindliche Erfahrungs- und Richtwerte, keine zugesicherten Eigenschaften.

2.3 Abweichend von Ziffer 2.2 können die Parteien im Einzelvertrag ausdrücklich bestimmte Meilensteine, Leistungszusagen oder Nachbesserungsregelungen vereinbaren (z. B. das "Skalensprung-Versprechen" oder eine vereinbarte Zahl qualifizierter Erstgespräche innerhalb eines definierten Zeitraums). Inhalt, Voraussetzungen, Messmethodik und Rechtsfolgen solcher Zusagen ergeben sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag; es gilt die Vorrangregel in Ziffer 3.4.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter (Subunternehmer, Softwareanbieter, Dienstleister) zu bedienen.

2.5 Der Anbieter ist berechtigt, Art und Umfang der Leistung innerhalb des vereinbarten Rahmens nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen, sofern dies zur Erreichung des Vertragszwecks sinnvoll ist (z. B. Anpassung des Kanal-Mix oder der Kampagnen-Strategie nach der Analysephase). Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss und Vorrang individueller Vereinbarungen

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden (auch in elektronischer Form), durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt), durch übereinstimmende Erklärungen in einem Videotermin mit anschließender Bestätigung in Textform oder durch tatsächliche Leistungserbringung nach Auftragserteilung.

3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

3.4 Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Das gilt insbesondere für im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarte Zusagen, Meilensteine, Zeiträume und Nachbesserungsregelungen im Sinne der Ziffer 2.3. Soweit solche individuellen Regelungen bestehen, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur ergänzend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Projektleistungen (z. B. Audit, Systemaufbau, Systemübergabe, Einrichtung digitaler Mitarbeiter) werden zu Festpreisen erbracht, laufende Betreuungsleistungen gegen eine monatliche Vergütung, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

4.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit diese anfällt. Maßgeblich ist der Ausweis im jeweiligen Angebot bzw. in der Rechnung.

4.3 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, ist bei Projektleistungen die Vergütung ganz oder anteilig vor Leistungsbeginn (Kick-off) fällig; Näheres regelt das Angebot. Laufende Vergütungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.

4.4 Rechnungen werden in elektronischer Form übermittelt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

4.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt; vereinbarte Fristen und Zeiträume verlängern sich um die Dauer der Aussetzung.

4.7 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

§ 5 Leistungsfristen und Verzug

5.1 Fristen und Termine für die Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen sind genannte Zeiträume unverbindliche Planungsgrößen.

5.2 Im Einzelvertrag vereinbarte Umsetzungszeiträume (z. B. ein 90-Tage-Zeitraum für den Systemaufbau) beginnen mit dem gemeinsamen Projektstart (Kick-off), jedoch nicht vor Eingang der bei Kick-off fälligen Zahlung und nicht vor Bereitstellung der für den Start wesentlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden gemäß § 6.

5.3 Fristen und Zeiträume verlängern sich angemessen, mindestens um die Dauer der Verzögerung, wenn und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, erforderliche Freigaben oder Zugänge ausstehen, Leistungen Dritter (z. B. Werbeplattformen, Softwareanbieter) nicht oder verspätet verfügbar sind, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, oder ein Fall höherer Gewalt gemäß § 16 vorliegt.

5.4 Der Verzug des Anbieters setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden in Textform mit angemessener Nachfrist voraus.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Aufbau und Betrieb eines Kundengewinnungssystems ist eine Zusammenarbeit. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde:

6.2 Vertriebsgespräche führt der Kunde selbst. Die Leistungen des Anbieters sind darauf gerichtet, qualifizierte Kontakte und Gesprächstermine für den Kunden zu erzeugen. Die Führung von Vertriebs-, Verhandlungs- und Abschlussgesprächen sowie der Vertragsabschluss mit Interessenten obliegen dem Kunden. Der Anbieter schuldet keine Gesprächsführung, keinen Vertragsabschluss im Namen des Kunden und keine telefonische Akquise-Ausführung, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Zeiträume gemäß Ziffer 5.3. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Qualitätseinbußen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die im Einzelvertrag vereinbarten Zusagen und Meilensteine im Sinne der Ziffer 2.3, soweit dort nicht anders geregelt.

6.4 Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht und hat diesen nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 6.1 abgesagt, gilt der Termin als erbracht. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen Ersatztermin.

§ 7 Leistungen Dritter, Software und Werbebudgets

7.1 Für den Aufbau und Betrieb der Systeme kann der Einsatz von Software und Diensten Dritter erforderlich sein (z. B. CRM-Systeme, Analyse-, Automatisierungs- und KI-Dienste, Terminbuchungs- und E-Mail-Werkzeuge). Verträge über solche Leistungen schließt der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Der Anbieter unterstützt bei Auswahl, Einrichtung und Konfiguration.

7.2 Werbebudgets (Media-Budgets) für bezahlte Kampagnen sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Werbeplattform gezahlt. Werbekonten werden auf den Namen des Kunden geführt; die dort entstehenden Daten, Konten und Zugänge stehen dem Kunden zu.

7.3 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Richtlinien der Anbieter von Drittleistungen und Werbeplattformen (einschließlich deren Entscheidungen über Konto- oder Anzeigensperrungen). Für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Leistungseinschränkungen solcher Drittleistungen haftet der Anbieter nicht, sofern er sie nicht zu vertreten hat. Der Anbieter wird sich in solchen Fällen um zeitnahe Alternativen oder Wiederherstellung bemühen.

7.4 Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart ist, dass bestimmte Tool- oder Softwarekosten in der Vergütung enthalten sind, behält sich der Anbieter vor, eingesetzte Tools und Anbieter durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies die Leistungsqualität nicht wesentlich beeinträchtigt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Verträge über Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Verträge über laufende Betreuung werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen; nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

8.2 Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

8.4 Eine Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

8.5 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter wegen Vertragsverletzung des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch für die restliche Mindestlaufzeit bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens frei.

8.6 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wegen Vertragsverletzung des Anbieters werden bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach § 12.

§ 9 Verantwortung für Marketing-Maßnahmen und Freigaben

9.1 Der Anbieter stellt die strategische Konzeption, die technische Infrastruktur und die operative Umsetzung der vereinbarten Marketing- und Kontaktmaßnahmen (z. B. Kampagnen, Landingpages, Nachfass-Strecken, signalbasierte Ansprache) bereit. Diese Maßnahmen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist im wettbewerbsrechtlichen Sinne der "Werbende" und im datenschutzrechtlichen Sinne der "Verantwortliche" (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

9.2 Freigabepflicht: Der Anbieter legt dem Kunden vor dem erstmaligen Einsatz einer neuen Kampagne oder Sequenz die wesentlichen Elemente zur Freigabe vor (insbesondere Zielgruppen-Definition, Kontaktkanäle, Anzeigen- und Nachrichtenvorlagen, Landingpage-Inhalte, Absenderdaten, Frequenz). Der Kunde prüft diese Elemente innerhalb der vereinbarten Frist und gibt sie frei. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Maßnahme. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, wird die Maßnahme bis zur ausdrücklichen Freigabe zurückgestellt.

9.3 Risikohinweis: Der Anbieter weist darauf hin, dass die geschäftliche Kontaktaufnahme per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich unzulässig ist, auch im B2B-Bereich. Der Anbieter berücksichtigt bei der Konzeption branchenübliche Vorgehensweisen zur Minimierung rechtlicher Risiken (ausschließlich geschäftliche B2B-Ansprache mit sachlichem Bezug, Opt-out-Möglichkeit in jeder elektronischen Nachricht, keine irreführenden Betreffzeilen, maßvolle Frequenz). Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung; der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die eingesetzten Kontaktkanäle und lässt sich bei Bedarf eigenständig rechtlich beraten.

9.4 Opt-out-Management: Der Anbieter setzt Abmeldewünsche (Opt-outs) und Kontaktverbote angesprochener Personen unverzüglich um und pflegt eine Sperrliste. Der Kunde verpflichtet sich, diese Sperrliste auch bei eigenständiger Weiterführung des Systems oder Beauftragung Dritter dauerhaft zu beachten.

9.5 Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund oder im Zusammenhang mit den vom Kunden freigegebenen Maßnahmen oder den vom Kunden bereitgestellten Inhalten geltend gemacht werden, einschließlich Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch durch vorsätzliches Handeln verursacht hat oder eigenmächtig von der freigegebenen Maßnahme abgewichen ist.

9.6 Wird dem Anbieter eine Abmahnung oder ein sonstiger rechtlicher Anspruch im Zusammenhang mit den Maßnahmen bekannt, informiert er den Kunden unverzüglich. Die betreffende Maßnahme wird bis zur Klärung pausiert; die Parteien stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von einer solchen Pausierung unberührt.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

10.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Kontakt- und Interessentendaten im CRM, in Nachfass-Strecken oder durch digitale Mitarbeiter), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV) ab. Die AVV ist als Anlage Bestandteil des Vertrags.

10.3 Der Kunde ist im Rahmen dieser Verarbeitungen datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO und verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden.

10.4 Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm eingebrachten oder im Rahmen der Maßnahmen genutzten personenbezogenen Daten eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und den Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO nachgekommen wird.

10.5 Der Anbieter setzt ausschließlich Tools und Infrastruktur ein, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen oder bei denen geeignete Schutzmaßnahmen im Sinne des Art. 46 DSGVO vorliegen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln bei Drittlandtransfers). Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

10.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Anbieter dem Kunden alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurück oder löscht diese nach Wahl des Kunden, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Rückgabe bzw. Löschung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende und wird auf Anfrage in Textform bestätigt.

§ 11 Geheimhaltung

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

11.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Interessentendaten, Preise und Konditionen, Strategien, Positionierungs- und Vertriebsunterlagen, technische Prozesse, Konfigurationen und interne Abläufe.

11.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

11.4 Die Geheimhaltungspflicht überdauert das Ende des Vertragsverhältnisses um zwei Jahre. Weitergehende gesetzliche Pflichten, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Die Haftung nach Ziffer 12.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Gesamtsumme der im Rahmen des betreffenden Einzelvertrags vereinbarten Nettovergütung, bei Verträgen über laufende Betreuung auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.

12.4 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus dem Verlust von Daten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

12.5 Der Anbieter haftet nicht für die wirtschaftlichen Ergebnisse der erbrachten Leistungen. Die unternehmerische Verwertung der erarbeiteten Strategien, Systeme und Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. Im Einzelvertrag vereinbarte Zusagen im Sinne der Ziffer 2.3 und deren dort geregelte Rechtsfolgen bleiben unberührt.

12.6 Für Störungen und Leistungseinschränkungen von Drittleistungen gilt Ziffer 7.3.

12.7 Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Ziffer 12.1.

§ 13 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Übergabe

13.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an allen individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen ein (insbesondere Strategien und Konzepte, Texte und Kampagnen-Inhalte, Landingpages, Workflows und Automatisierungen, Konfigurationen sowie die kundenspezifischen Kontext- und Rollendokumentationen der eingerichteten digitalen Mitarbeiter), sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt.

13.2 Hiervon ausgenommen sind vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts und Werkzeuge des Anbieters, die vor oder unabhängig von der Zusammenarbeit entwickelt wurden. Soweit solche Bestandteile in die Arbeitsergebnisse eingeflossen sind, erhält der Kunde daran mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im eigenen Unternehmen, damit die aufgebauten Systeme auch nach dem Ende der Zusammenarbeit weiterbetrieben werden können. Eine Weitergabe an Dritte, eine eigenständige kommerzielle Verwertung dieser Bestandteile außerhalb der übergebenen Systeme oder deren Nutzung zum Aufbau konkurrierender Dienstleistungsangebote ist nicht gestattet.

13.3 Konten und Zugänge zu Drittdiensten (z. B. Werbekonten, CRM, Analyse-Tools) werden auf den Namen des Kunden eingerichtet und verbleiben nach Vertragsende beim Kunden (vgl. § 7).

13.4 Bei einer vereinbarten Systemübergabe übergibt der Anbieter alle Zugänge, Dokumentationen und Prozessbeschreibungen in angemessenem Umfang. Die Übergabe erfolgt im dokumentierten Ist-Zustand. Für den weiteren Betrieb, die Pflege und Veränderungen des Systems durch den Kunden oder durch Dritte nach der Übergabe ist der Anbieter nicht verantwortlich, sofern keine laufende Betreuung vereinbart ist.

13.5 Für Inhalte, Kennzeichen und Materialien, die der Kunde bereitstellt (z. B. Logos, Bilder, Texte, Kundenlisten), sichert der Kunde zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Insoweit gilt die Freistellung nach Ziffer 9.5 entsprechend.

§ 14 Kein Widerrufsrecht

14.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (vgl. Ziffer 1.2). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher; die §§ 312g, 355 BGB finden auf die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden daher keine Anwendung.

14.2 Ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 15 Referenznennung

15.1 Die Nennung des Kunden als Referenz (z. B. Name, Logo, Fallstudie, Ergebnisdarstellung) durch den Anbieter erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne diese Zustimmung unterbleibt jede öffentliche Nennung der Zusammenarbeit.

15.2 Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits produzierte physische Materialien dürfen aufgebraucht werden; digitale Nennungen werden innerhalb von 14 Tagen entfernt.

15.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen über Fallstudien-, Testimonial- oder Referenzrechte bleiben unberührt und gehen dieser Regelung vor.

§ 16 Höhere Gewalt

16.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Cyberangriffe sowie der Ausfall wesentlicher Infrastruktur-Dienstleister oder Telekommunikationsnetze.

16.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hinderungsgrunds und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu minimieren.

16.3 Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und die darauf entfallende Vergütung bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

17.5 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert. Für bestehende Vertragsverhältnisse werden geänderte AGB nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt.

Skalensprung ist ein Angebot von Alexander Freytag, Fehrbelliner Straße 46, 10119 Berlin. Weitere Angaben finden Sie im Impressum; Informationen zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.